Für Eltern und Sorgeberechtigte

Liebe Eltern,

Distanzunterricht über mehrere Wochen sind für alle eine große Herausforderung. Die Kinder sind den ganzen Tag zu Hause, keine Schule, keine Freizeitmöglichkeiten, keine Sozialkontakte – anderseits aber sollen sie die Aufgaben, die von der Schule bereit gestellt werden, bearbeiten. Für Sie als Eltern ist eine solche Situation eine besonders große Herausforderung: Wie schaffen Sie es neben Ihren häuslichen und beruflichen Verpflichtungen, Ihren eigenen Sorgen und Unsicherheiten, Ihren Kindern Halt und Orientierung zu geben? Im Hinblick auf die Schulaufgaben Ihrer Kinder fühlten Sie sich - sicherlich weit mehr als sonst – in der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Kinder die ihnen gestellten Aufgaben bearbeiten, möglicherweise auch die Ergebnisse zu kontrollieren oder gar unverstandene Lerninhalte zu erklären. Diese Verantwortlichkeit für das Lernen Ihrer Kinder geht weit über den alltäglichen Stress mit den Hausaufgaben hinaus. Eine solche  Belastung wirkt sich auch auf die Stimmung in der Familie nicht gerade förderlich aus.

Trotz verschiedener Lockerungen und einer ersten, vorsichtigen Rückkehr zum schulischen Alltag werden uns die Herausforderungen der letzten Zeit noch eine Weile erhalten bleiben.

Zunächst möchten wir uns herzlich für Ihr Verständnis bedanken, dass auch Schule mit dieser ungewohnten und schwierigen Situation an einigen Stellen sicherlich nicht so umgehen konnte, wie Sie es sich vielleicht gewünscht hätten.

Mit dieser Information möchten wir Sie im Hinblick auf schulische Fragen unterstützen. Daher haben wir einige zentrale Fragen gesammelt und zu beantworten versucht. Viele Antworten finden Sie in der FAQ – Liste des Schulministeriums

 

Blick auf Fragen der körperlichen und seelischen Gesundheit

Welche  Maßnahmen  werden  getroffen, um Infektionen  zu vermeiden?

Kann ich mein Kind vorübergehend von der Schulpflicht befreien lassen, wenn die Familienangehörigen zu den vulnerablen  Gruppen  gehören?

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kind starke Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona Krise entwickelt? Wo bekomme  ich Unterstützung, wenn ich selbst mit den vielfältigen  Anforderungen  aktuell  überfordert  bin?

Wie  kann  die  soziale  Isolation  meines  Kindes  beim  Distanzlernen  abgemildert  werden?

Blick auf das Lernen der Kinder

Sind  Schülerinnen  und  Schüler  verpflichtet,  alle  Aufgaben  zu  erledigen  oder  ist  das  freiwillig?

Werden  diese  Aufgaben  benotet?

Wie geht die  Schule  mit den unterschiedlichen technischen Voraussetzungen der Schüler*innen um?  Was ist, wenn  mein  Kind  keinen  PC oder  Laptop hat oder auch kein schnelles  Internet?

Wie geht die Schule mit den ungleichen Lernvoraussetzungen der Schüler*innen um? Wie werden  durch  die  Schulschließung  entstandene  Lücken  aufgearbeitet?

Wo  kann  ich  mich  über  Möglichkeiten  des  Distanzlernens  informieren?


Blick auf Fragen der körperlichen und seelischen Gesundheit:

Welche  Maßnahmen  werden  getroffen, um Infektionen  zu vermeiden?

Wenn Ihre Kinder in der nächsten Zeit wieder in die Schule gehen, machen Sie sich verständlicherweise Sorgen um ihre Gesundheit und fragen sich, wie sicher Ihre Kinder im schulischen Umfeld vor Infektionen sind, wie der Mindestabstand im Klassenraum und in den Pausen gewährleistet werden kann. Die Schulen haben im Vorfeld alle erforderlichen Schutzvorkehrungen getroffen und einen umfangreichen Hygieneplan für die Schule (-> "Infektionsschutz, Hygiene und Testungen") erstellt.

In der FAQ-Liste des Schulministeriums heißt es dazu:

Hier gelten die Gemeinsamen Hinweise der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung, abgestimmt mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW, die nach Maßgabe der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) kontinuierlich aktualisiert werden. 

Die Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus liegt – wie ausgeführt– in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesundheitsministerium steht in ständigem Kontakt zur Bundesebene, zu anderen Bundesländern und orientiert sich an den Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Grundsätzlich haben auch Schulleitungen im Einzelfall die Befugnis, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht (§ 54 Absatz 4 SchulG). Dies gilt nach beamten- bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen auch für Lehrkräfte. Darüber hinaus kann im Ausnahmefall eine Schule auf Grundlage des Hausrechtes der Schulleitung (§ 59 Absatz 1 Ziffer 6 in Verbindung mit Absatz 8 SchulG) zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren geschlossen werden.

 

Wenn Sie individuelle Fragen bezüglich der gesundheitlichen Situation in Ihrer Familie haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

  

 

Kann ich mein Kind vorübergehend von der Schulpflicht befreien lassen, wenn die Familienangehörigen zu den vulnerablen  Gruppen  gehören?

Wenn Mitglieder Ihrer Familie zu den vulnerablen Gruppen gehören, ist sicherlich Ihre Angst, dass Ihr Kind eine Infektion mit nach Hause bringt, besonders groß. Informieren Sie sich bei den zuständigen Gesundheitsbehörden, welche besonderen Schutzmaßnahmen Sie treffen können. Allerdings dürfen Sie Ihr Kind nicht ohne ärztliches Attest über längere Zeit  vom Unterricht fernhalten.

Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

 

 

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kind starke Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona Krise entwickelt? Wo bekomme  ich Unterstützung, wenn ich selbst mit den vielfältigen  Anforderungen  aktuell  überfordert  bin?

Neben den Sorgen um die körperliche Gesundheit Ihrer Kinder fragen Sie sich vielleicht auch, wie Ihr Kind mit dieser ungewöhnlichen und sicherlich beängstigenden Situation zurecht kommt. Möglicherweise hat es in Ihrem sozialen Umfeld schwerere Krankheits – oder sogar Todesfälle  gegeben, die Ihr Kind sehr belasten. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie die Schule darüber informieren.

Zunächst gibt es in der Schule Ihrer Kinder Ansprechpartner, an die Sie sich vertrauensvoll wenden können: Schul – und Klassenleitung, Beratungslehrer*innen, Schulsozialarbeiter, u.a.

Hier haben wir einige Links zu außerschulischen Ansprechpartnern zusammengestellt.

Für jüngere Kinder bis hinein ins Grundschulalter ist dieses bebilderte Buch hilfreich für die Diskussion mit Ihren Kindern. Das Buch ist kostenlos und frei zur Weitergabe.

Bedenken Sie jedoch auch, Sie selbst sind die engste Bezugsperson Ihres Kindes. Kinder orientieren sich in ungewohnten Situation stärker als sonst am Verhalten und Empfinden ihrer Eltern. Sie registrieren sehr genau, wie sicher, unsicher, ruhig oder unruhig diese auf die aktuelle Situation reagieren. Es kann vorkommen, dass Kinder die Signale, die sie bei ihren Eltern wahrnehmen, kopieren und sogar intensivieren. Kinder profitieren in herausfordernden Situationen daher sehr, wenn sie ihre Eltern als ruhig und besonnen wahrnehmen können.  

Unabhängig von der schulischen und außerschulischen Möglichkeit zur Unterstützung, gibt es daher auch einige Möglichkeiten, wie Sie selbst zu Hause agieren können, um Ihren Kindern in der aktuellen Situation Halt und Sicherheit zu geben. Hier finden Sie einige Hinweise und Tipps zum Umgang mit Ängsten.

 

 

Wie  kann  die  soziale  Isolation  meines  Kindes  beim  Distanzlernen  abgemildert  werden?

Die Schüler*innen vermissen ihre Freunde und das Lernen in der Gemeinschaft. Viele kommen auch mit dem Lernen alleine zu Hause nicht so gut zurecht. Das Feedback der Lehrer*innen kommt nicht unmittelbar, sondern verzögert. Das sind große Unsicherheitsfaktoren für viele Schüler*innen.

 

Die Digitalisierung an Schulen schreitet mit großen Schritten voran. Bereits jetzt haben viele Schulen Lernplattformen, auf denen sich die Schüler*innen virtuell zum gemeinsamen Lernen treffen. Falls die Schule Ihres Kindes das noch nicht anbietet, können Sie durch Kontaktaufnahme in Ihren Elterngruppen gemeinsam Verabredungen zu Videokonferenzen treffen, bei denen Ihre Kinder zusammen die gestellten Aufgaben bearbeiten.  Das kann man zunächst am besten zu zweit ausprobieren, also mit der besten Freundin, dem besten Freund. Später kann man das für mehrere Personen öffnen. Technisch ist dies gut über gängige Messengerdienste und Smartphones zu organisieren. Weiterhin gibt es im Internet inzwischen zahlreiche kostenfreie Angebote hierfür. Nebenbei erlernen die Kinder auf diese Weise auch eine neue Kompetenz – die Zusammenarbeit über Distanz.

 

Blick auf das Lernen der Kinder

Sind  Schülerinnen  und  Schüler  verpflichtet,  alle  Aufgaben  zu  erledigen  oder  ist  das  freiwillig?

Werden  diese  Aufgaben  benotet?

Zur Sicherstellung eines an das Infektionsgeschehen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen dabei auf vielfältige Weise. Am 30. September 2020 hat der Ausschuss für Schule und Bildung seine Zustimmung zur Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz (VO Distanzunterricht) erteilt. Sie tritt rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft. Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern liegt damit für das Schuljahr 2020/21 ein rechtverbindlicher Rahmen für den Distanzunterricht vor. Zur Frage von Leistungsüberprüfungen heißt es dort (§6):

  1. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
  2. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.
  3. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. 

Es ist jedoch angeraten für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Schüler*innen sich sehr unterschiedlich mit den Aufgaben beschäftigt haben. Sie als Eltern konnten Ihren Kindern sicher nicht immer bei allen Aufgaben helfen. Möglicherweise fehlen Ihren Kindern z. T. auch die technischen Voraussetzungen, um die online gestellten Aufgaben hinreichend bearbeiten zu können. Die Schule wird dafür Sorge tragen, dass diese unterschiedlichen Lernvoraussetzungen sich nicht nachteilig auf die schulischen Leistungen Ihrer Kinder auswirken. Sprechen Sie vertrauensvoll mit den Klassenleitungen Ihrer Kinder über individuelle Problemlagen, die sich für Sie während der Schulschließung ergeben haben.

 

 

Wie geht die  Schule  mit den unterschiedlichen technischen Voraussetzungen der Schüler*innen um?  Was ist, wenn  mein  Kind  keinen  PC oder  Laptop hat oder auch kein schnelles  Internet?

Möglicherweise sind Sie besorgt, dass für Ihr Kind Nachteile entstehen, wenn Sie zu Hause nicht die technischen Voraussetzungen zur Erledigung der online gestellten Aufgaben haben. In der FAQ – Liste des Schulministerium heißt es dazu:

Die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler muss bei der Aufgabenstellung berücksichtigt werden. Die Schulen vor Ort kennen ihre Schülerschaft sehr genau. Besonders im Bereich der Schulen der Primarstufe wurden und werden daher auch Arbeitspakete in Form von Büchern, Heften und Arbeitsblättern gepackt, welche den Schülerinnen und Schülern an der Schule übergeben wurden oder jetzt postalisch zugeschickt werden. Grundsätzlich gilt: Die Schulen machen den Schülerinnen und Schülern Angebote, um die unterrichtsfreie Zeit sinnvoll zu nutzen. Durch die Aussetzung des Unterrichts  darf  keinem  Schüler und keiner  Schülerin ein Nachteil  entstehen.

Wenn Sie dennoch Nachteile für Ihr Kind befürchten, wenden Sie sich an die Schulleitung, die dafür Sorge trägt, dass Ihr Kind die Aufgaben bearbeiten kann.

 

 

Wie geht die Schule mit den ungleichen Lernvoraussetzungen der Schüler*innen um? Wie werden  durch  die  Schulschließung  entstandene  Lücken  aufgearbeitet?

Es ist zu erwarten, dass die Lernvoraussetzungen innerhalb der Lerngruppe durch die Corona-Krise noch sehr viel heterogener sein werden als zuvor. Sicherlich haben Ihre Kinder die gestellten Aufgaben aus vielerlei Gründen sehr unterschiedlich bearbeitet. Möglicherweise fürchten Sie, dass Ihr Kind die Aufgaben nicht gut genug bearbeitet hat und es dadurch Nachteile haben könnte. Oder Sie fürchten im Gegenteil, dass Ihr Kind, das die Aufgaben umfangreich und korrekt erledigt hat, durch eine langwierige Wiederholungsphase unterfordert sein könnte. In beiden Fällen können Sie der Professionalität der Lehrkräfte vertrauen: Das in §1 des Schulgesetzes NRW festgeschriebene  Recht auf  individuelle Förderung setzt voraus, dass Ihre Kinder entsprechend ihrem Begabungspotenzial individuell gefördert werden und somit den heterogenen Lernvoraussetzungen Rechnung getragen wird. Suchen Sie das Gespräch mit den Fachlehrkräften und beraten Sie gemeinsam mit ihnen und Ihrem Kind, wie entstandene Lücken schulisch und ggf. auch außerschulisch aufgearbeitet werden können.

  

 

Wo  kann  ich  mich  über  Möglichkeiten  des  Distanzlernens  informieren?

Vielfältige Hinweise zum Distanzlernen finden sich auf der zugehörenden Internetsseite des Schulministeriums "Lernen auf Distanz".

Darüber hinaus gibt es jedoch eine Reihe weiterer Lernangebote, z.B. durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sowie zahlreiche verschiedene Lernapps und Erklärvideos im Internet.

Bedenken Sie aber bitte, dass die Lehrkräfte Ihrem Kind dem Lehrplan entsprechende Aufgaben zukommen lassen werden. Besprechen Sie daher gemeinsam mit Ihrem Kind, ob und welche weiteren Aufgaben es bearbeiten möchte.