Schulpsychologie begleitet und unterstützt die am Schulleben Beteiligten bei der Bewältigung schwieriger Situationen und bei der Schulentwicklung und fördert die vertrauensvolle und konstruktive Kooperation. Dafür sind folgende Prinzipien Voraussetzung:
Quelle: Berufsprofil (ergänzt)
Der Erlass zu Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologeinnen und Schulpsychologen bildet seit Beginn des Jahres 2007 die Rechtsgrundlage schulpsychologischer Arbeit. Gegenüber dem Erlass aus dem Jahr 1984 wurde das Tätigkeitsprofil der Schulpsychologie deutlich erweitert.
Schulpsychologie ist in NRW eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der der Kommunen. Die Kooperation zwischen Kreisen/kreisfreien Städten und dem Land NRW wird über individuelle Rahmenvereinbarungen festgelegt und über ein gemeinsames regionales Einsatzmanagement fortlaufend konkretisiert und abgestimmt. Grundlage der Rahmenvereinbarungen ist eine Mustervereinbarung.
Beratung in der Schule ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Schulpsychologie unterstützt Schule bei der Professionalisierung von Beratung.
Krisenintervention- und -prävention ist nach den Ereignissen von Erfurt, Emsdetten und Winnenden ein wichtiges Handlungsfeld von Schule und Schulpsychologie geworden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund und der Unfallkasse NRW Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements an Schulen in Nordrhein-Westfalen (MSW, 2014) weiterentwickelt.