Grundsätze schulpsychologischer Arbeit

 

Fachliche Grundsätze

Schulpsychologie begleitet und unterstützt die am Schulleben Beteiligten bei der Bewältigung schwieriger Situationen und bei der Schulentwicklung und fördert die vertrauensvolle und konstruktive Kooperation. Dafür sind folgende Prinzipien Voraussetzung:

  • Freier Zugang
    • Beratung in Anspruch zu nehmen fällt manchmal schwer. Die Schwelle zur Beratung sollte daher möglichst niedrig sein. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht haben grundsätzlich einen freien und direkten Zugang zur schulpsychologischen Beratung.
  • Freiwilligkeit
    • Menschen können sich nur selbst ändern. Schulpsychologische Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich freiwillig.
  • Kostenfreiheit
    • Schulpsychologische Diagnostik und Beratung ist für die Ratsuchenden grundsätzlich kostenfrei.
  • Unabhängigkeit und Neutralität
    • Schulpsychologinnen und Schulpsychologen orientieren ihre Beratung und ihr fachliches Handeln an den Anliegen der Ratsuchenden. Sie nehmen im Schulsystem und in der Beratungsarbeit eine allparteiliche Position ein um Rollenkonflikte zu vermeiden. Ihre fachlichen Stellungnahmen sind (unter Beachtung bestehender Gesetze und Verordnungen) unabhängig. Sie sind tätig auf der Grundlage der berufsethischen Grundsätze und Qualitätsansprüche.
  • Schweigepflicht
    • Wer Rat sucht, muss sich darauf verlassen können, dass seine Informationen geschützt sind. Für die schulpsychologische Diagnostik und Beratung besteht eine Schweigepflicht (§ 203 StGB).

 Quelle: Berufsprofil (ergänzt)

 

Rechtliche Grundlagen der Schulpsychologie in Nordrhein-Westfalen

Der Erlass zu Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologeinnen und Schulpsychologen bildet seit Beginn des Jahres 2007 die Rechtsgrundlage schulpsychologischer Arbeit. Gegenüber dem Erlass aus dem Jahr 1984 wurde das Tätigkeitsprofil der Schulpsychologie deutlich erweitert.

Schulpsychologie ist in NRW eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der der Kommunen. Die Kooperation zwischen Kreisen/kreisfreien Städten und dem Land NRW wird über individuelle Rahmenvereinbarungen festgelegt und über ein gemeinsames regionales Einsatzmanagement fortlaufend konkretisiert und abgestimmt. Grundlage der Rahmenvereinbarungen ist eine Mustervereinbarung.

Beratung in der Schule ist Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Schulpsychologie unterstützt Schule bei der Professionalisierung von Beratung.

Krisenintervention- und -prävention ist nach den Ereignissen von Erfurt, Emsdetten und Winnenden ein wichtiges Handlungsfeld von Schule und Schulpsychologie geworden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund und der Unfallkasse NRW Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements an Schulen in Nordrhein-Westfalen (MSW, 2014) weiterentwickelt.