FAQ-Liste

Informationen

Beratungs- und Hilfsangebote

Umgang mit Sorgen/Ängsten

Schutzvorkehrungen in der Schule

Planung des restlichen Schuljahres

Besondere Fragen zum 1. Schultag nach einem Lockdown


Informationen

 Wo finde ich Informationen zu den aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen?

  • Auf den Informationsseiten des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) finden sich alle allgemeinen schulrechtlichen Grundlagen.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulrecht

 

  • Die wichtigsten Informationen zum Themenfeld Corona sind hier zusammengefasst

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

  • Welche relevanten gesundheitlichen Bestimmungen muss ich kennen bzw. wo erhalte ich Informationen zu gesundheitlichen Fragen/Fragen der Hygiene?

Umfassende Informationen bieten die  Seiten des Robert-Koch-Instituts

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

  

 

Beratungs- und Hilfsangebote

 

Wo finde ich Hilfsangebote für Lehrkräfte und pädagogisches Personal?

Wo finde ich Beratungsadressen für Eltern und Schüler*innen (auch für „nicht-schulische“ Sorgen)?

 

 

Umgang mit Sorgen/Ängsten

 

Wie gehe ich / andere mit der Bedrohung/Angst um?

Warum fühlen sich andere möglicherweise nicht so verunsichert?

  

Schutzvorkehrungen in der Schule

Die Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus liegt in der Zuständigkeit der Gesundheitsbehörden unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort findet man die jeweils aktuell gültige Coronaschutzverordnung bzw. die Corona-Betreuungsverordnung:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Grundsätzlich haben auch Schulleitungen im Einzelfall die Befugnis, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen, wenn von ihnen eine Gesundheitsgefahr ausgeht (§ 54 Absatz 4 SchulG). Dies gilt nach beamten- bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen auch für Lehrkräfte. Darüber hinaus kann im Ausnahmefall eine Schule auf Grundlage des Hausrechtes der Schulleitung (§ 59 Absatz 1 Ziffer 6 in Verbindung mit Absatz 8 SchulG) zur Abwehr erheblicher konkreter Gefahren geschlossen werden.

 

Wie können Risikogruppen bei den Lehrkräften und anderen schulischen Mitarbeiter*innen besonders geschützt werden?

  • Aktuell sind Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Coronavirus ein erhöhtes Risiko (zum Beispiel relevante Vorerkrankungen) haben, nicht in der schulischen Notbetreuung eingesetzt. Gleiches gilt für Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden (siehe Schulmail Nr. 5, 15. März 2020).

  

Welche Schutzvorkehrungen sind in Schule möglich?

 

 

Besondere Fragen zum 1. Schultag nach einem Lockdown

 siehe „Ideen zum ersten Schulag“