Beratung in der Schule

Handreichung zum Erlass Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule

Das Ministerium für Schule und Beiterbildung hat den Erlass zu Beratungstätigkeiten in der Schule und den dazugehörigen Fortbildungserlass  im Jahr 2017 überarbeitet. Eine wesentliche Weiterentwicklung ist die Stärkung der Netzwerkarbeit der Beratungslehrkräfte. Beratungslehrkräfte nehmen angesichts der Vielfalt von Beratungsanlässe eine Rolle als Lotsinnen und Lotsen ein, die je nach Bedarf weitere Beratung vermitteln.

Die Handreichung zum Erlass ist im Sinne einer FAQ gestaltet und beantwortet so die Fragen zu Rolle und Aufgaben von Beratungslehrkräften, zum schulischen Beratungskonzept und zu innerschulischen Strukturen wie den Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention.

Sollten Sie Anregungen für die Beantwortung weitergehenderer Fragen zum Erlass haben, so senden sie diese gern an lasp(at)bra.nrw.de. Sie können dann in weitere Überarbeitungen der Handreichung einfließen. Konkrete Fragen zur Qualifizierung von Beratungslehrkräften richten sie bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung (Dezernent/in mit dem Generale Schulberatung; Fachbeauftrage(r) Schulpsychologie; Fortbildungsdezernat 46).